Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV.) - Alle wichtigen Informationen

Kassensicherheitsverordnung: Was ist das?
GoBD - Anforderungen und Umsetzung
Ziele der Kassensicherungsverordnung
Kurze Erläuterung zur technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)
Die TSE zeichnet alle Kassenvorgänge lückenlos auf und sorgt dafür, dass die Daten deiner Kasse korrekt und unverändert bleiben. Dazu erhält jeder Geschäftsvorfall eine durchgehende Seriennummer, welche auch auf den Belegen ersichtlich ist. Diese Signatur verhindert die Veränderung von Daten wie Transaktionen, verbessert die Betriebssicherheit und gewährleistet das Vertrauen der Kunden. Mit einer technischen Sicherheitseinrichtung bleibt Deine Kasse stets regelkonform und sicher. Neben integrierten Lösungen gibt es auch Möglichkeiten für die Aufrüstung bestehender Kassen. Dazu zählen Speichermedien wie TSE-Sticks. Weitere Informationen findest Du in unserem TSE-Ratgeber.
Was hat das Kassengesetz mit der KassenSichV zu tun?
Arten von Kassen und ihre Definition
Ein Kassensystem ist unerlässlich für Dein Unternehmen. Es wird hauptsächlich zwischen zwei Hardware-Systemen unterschieden. Die elektronische Registrierkasse und das PC-basierte Kassensystem.
Elektronische Registrierkasse: Sie ist eine einzelne Einheit und ist einfach zu bedienen. Du hast jedoch die Pflicht, jeden Geschäftsvorfall einzeln aufzuzeichnen, Stichwort Einzelaufzeichnungspflicht.
PC-basiertes Kassensystem: Ein PC-basiertes Kassensystem hat wesentlich mehr Funktionen. Mit seiner speziellen Kassensoftware kann das System Aufgaben wie Warenverwaltung und detaillierte Verkaufsberichte erstellen.
Wo liegt der Zusammenhang zwischen der Kassensicherungsverordnung und der DSFinV-K?
Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) und die DSFinV-K hängen eng zusammen und sind wichtige Regeln für digitale Kassensysteme. Beide Regelungen führte das Bundesministerium für Finanzen (BMF) ein, um Steuerbetrug und Manipulationen an elektronischen Kassen zu verhindern.
Die Kassensicherheitsverordnung verlangt, dass alle elektronischen Kassensysteme über eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Dieses Sicherheitsmodul soll alle Kassentransaktionen einzeln, unveränderbar und manipulationssicher aufzeichnen und speichern. Die DSFinV-K (Datensatzverarbeitung Finanzverwaltung Kassen) ergänzt die Kassensicherungsverordnung und stellt Anforderungen an die digitale Schnittstelle der Kassen.

Was bedeutet “Digitale Schnittstelle” im Kontext mit der Kassensicherungsverordnung?
Bedeutung von Fiskalisierung an Kassensystemen
Die Kassennachschau im Rahmen der Kassensicherungsverordnung
KassenSichV. FAQ
Wie stelle ich sicher, dass meine elektronische Kasse oder meine Registrierkasse die KassenSichV unterstützt?
Deine Kasse und die Kassensoftware müssen einige Anforderungen erfüllen. Dazu gehört die technische Sicherheitseinrichtung (TSE), sowie eine DSFinV-K-Schnittstelle. Das Sicherheitsmodul soll alle Geschäftsfälle manipulationssicher aufzeichnen und speichern. Die DSFinV-K-Schnittstelle ist dafür da, die Daten in einem bestimmten Format an das Finanzamt weiterzugeben.
Gilt die KassenSichV auch für bargeldlose Kassen?
Ja. Die Kassensicherheitsverordnung (KassenSichV) gilt auch für bargeldlose Zahlungen. Ziel der KassenSichV ist es, Manipulationen bei den Transaktionen zu verhindern und eine ordnungsgemäße Buchführung sicherzustellen. Dabei ist es egal, ob die Zahlung bar oder bargeldlos (mittels Bankkarte oder Gutscheinen) erfolgt.
Welche Aufzeichnungssysteme sind von der KassenSichV ausgenommen?
Folgende Hardware und Aufzeichnungssysteme sind von der KassenSichV ausgenommen:
- Fahrscheinautomaten- und drucker
- Taxameter- und Wegstreckenzähler
- Waren- und Dienstleistungsautomaten
- Geldautomaten
Belegausgabepflicht innerhalb der KassenSichV – was bedeutet das?
Mit der Kassensicherungsverordnung trat auch die Belegausgabepflicht (Bonpflicht) in Kraft. Diese Regelung verpflichtet die Unternehmen, für jeden Geschäftsvorfall einen Beleg auszustellen. Dabei ist es egal, ob der Kunde den Kassenbon wünscht oder nicht. Man kann den Bon in Papierform oder in elektronischer Form erstellen. Mehr Infos zur Belegausgabepflicht findest du auf unserer Homepage https://www.posbill.com/ratgeber/bonpflicht
Änderungen und Irrtümer sind vorbehalten. Bitte beachte, dass sich gesetzliche Regelungen und steuerliche Bestimmungen jederzeit ändern können. Im Zweifelsfall sollten Sie sich daher immer an einen Steuerberater wenden.



