Beiträge getagged mit mwst. schlüssel
Integration der Variable Netto-Betrag in der Hotelsoftware bei älteren Rechnungslayouts
Verfasst von Udo Finkbeiner unter Hotelsoftware am 10. Mai 2010
In älteren Rechnungsvorlagen wird nur der Gesamt-Netto-Betrag auf der Rechnung ausgewiesen. In der Hotelsoftware können Sie im Dokumenteneditor diese Variable auch in den einzelnen MwSt.-Zeilen integrieren. Rufen Sie dazu bitte unter Hilfsfunktionen den Dokumenteneditor auf. Als nächstes wählen Sie Ihr verwendetes Rechnungslayout aus.

Wenn Sie Ihr Standarddokument ausgewählt haben können Sie die Änderung in der 2. Zeile unter dem Zahlbetrag vornehmen. Fügen Sie hinter dem bestehenden Eintrag einfach = Netto [BVT50] hinzu. Die Variable BVT50 steht für den Nettobetrag innerhalb der Mehrwertsteuer-Schlüssel.

Abschließend müssen Sie die Änderung nur noch speichern.
Nach erfolgreicher Änderung sieht Ihre Rechnung jetzt folgendermaßen aus. Die Netto- und MwSt.-Beträge werden zeilenweise je MwSt.-Schlüssel angezeigt.

Mehrwertsteuer-Senkung auf 7% für Hotels – Änderungen in der Hotelsoftware
Verfasst von Udo Finkbeiner unter Hotelsoftware am 18. Dezember 2009
Wie es aussieht wird am Wochenende die Mehrwertsteuer Senkung für Logis- oder Übernachtungsleistungen auf 7% beschlossen. Für den Hotelier hat das zur Folge, auf den Rechnungen unterschiedliche Mwst. Sätze ausweisen zu müssen. Das Frühstück kann nicht mehr Bestandteil der Übernachtungsleistung sein und muss mit 19% separat auf der Rechnung ausgewiesen werden. Um nicht bei jeder Reservierung 2 Leistungen auswählen zu müssen, kann für diese Bundles ein Arrangement in ResiGo Hotelsoftware angelegt werden.
Überprüfen Sie als erstes ob bei Ihnen im Bereich Firmenadresse / Firmendaten / Mehrwertsteuer der Schlüssel 2 mit 7 % hinterlegt ist.

Als 2. Müssen Sie falls noch nicht geschehen eine Leistung Frühstück mit 19 % (also MwSt. Schlüssel 1) anlegen. Sämtlichen Logis-Leistungen muss der neue Mehrwertsteuer-Schlüssel 2 mit 7% zugeordnet werden. Machen Sie das nicht werden Sie in Zukunft zu viel Mehrwertsteuer abführen. Wenn das Frühstück je Person gebucht werden soll müssen Sie “Diese Leistung soll pro Person gebucht werden” auswählen.


Gehen Sie jetzt bei Ihren Übernachtungs-Leistungen auf den Reiter Arrangements. Dort wählen Sie Ihren Artikel für Frühstück aus und stellen “Der Artikel wird zusätzlich gebucht und auf der Rechnung ausgewiesen” ein.
Wie Sie sehen werden die Leistungen jetzt korrekt im Gastkonto und auf der Rechnung angezeigt.

Sollten Sie keine aktuelle Version zu unserer Hotelsoftware haben, können Sie diese wie bereits bekannt unter http://www.resigo.de im Bereich Download herunterladen.

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