Beiträge getagged mit 7%
Wie stelle ich 7% MwSt. in der Kassensoftware für den Ausser Haus Verkauf ein?
Verfasst von Gruenvogel unter Häufig gestellte Fragen, Version 6 am 19. Februar 2010
In jeder Gastronomie kommt es vor das Kunden Essen auch nur mal abholen und das Essen mit ins Büro oder nach Hause nehmen wollen. Auch hier hat sich die PosBill Kassensoftware etwas einfallen lassen.
Einstellungen im Backoffice:
Als erstes wird unter den Stammdaten / Firmendaten / Mehrwertsteuer die 7% für den „Außer Haus“ Verkauf im Kassensystem aktiviert.

Einstellungen für den ermäßigten Steuersatz
Schlüssel 1 = 19
Schlüssel 2 = 7
MwSt Schlüssel für Außer-Haus-Verkauf = 2
Nun muss noch jeder Artikel der der für 7% verkauft werden will als „Außer Haus Verkauf“ Artikel markiert werden.
Unter Artikeldaten / Artikel (PLU)
Mit Vor und Rück gewünschten Artikel auswählen dann auf das Register „Parameter“.
Dort den Haken bei „Dieser Artikel hat einen außer Haus Steuersatz“ setzten.
Es kann auch gleich eine ganze Hauptgruppe freigegeben werden.
Artikeldaten / Pauschale Artikeländerung

Pauschale Artikeländerungen
Haken setzten für alle Artikel und Gruppe auswählen. Nun sind alle Artikel der ausgewählten Gruppe frei.
Es kann noch unter Systemparameter / Parameter eingestellt werden ob ein ganzer Tisch oder nur einzelne Artikel für „Außer Haus“ ausgewählt werden.

In der Kassenfront kann nun jeder freigegebene Artikel mit einem Knopfdruck auf 7%MwSt. eingestellt werden.

Außer-Haus-Taste im Frontoffice
Erst Tisch anwählen / Rechts oben Artikel auswählen und dann Links unten als „Außer Haus Artikel“ markieren. (vor dem Artikel erscheint nun ein „<“ Zeichen)
Auf der Rechnung wird nun der oder die ausgewählten Artikel extra mit 7% MwSt. ausgewiesen.
Natürlich funktioniert dies auch auf den PosBill Mobile.

Außer-Haus-Funktion Mobile
Artikel auswählen / Funktion / Außer Haus Artikel
Umstellung der Mehrwertsteuer für schon angelegte zukünftige Reservierungen im Hotel auf 7 %
Verfasst von Udo Finkbeiner unter Hotelsoftware am 21. Dezember 2009
Was kann vor dem 1.1.2010 vorbereitet werden.
Wichtig ist, dass ein Steuerschlüssel für 7% in den Firmenstammdaten angelegt wird, wenn dieser noch nicht existiert.

Falls für das Frühstück noch keine Leistung existiert, muss eine Leistung für Frühstück angelegt werden. Vorhandene Leistungen müssen auf gültige Einstellungen überprüft werden.

Alternativ oder zusätzlich sollte auch eine Frühstücksleistung mit der Einstellung ‚pro Person buchen’ angelegt werden. Wie im weiteren ersichtlich kann diese Leistung universeller verwendet werden.

Wichtig ist, dass hier die richtige Umsatzgruppe angegeben wird. Es darf auf keinem Fall die Umsatzgruppe LOGIS ausgewählt werden da sonst bei der automatischen Umstellung der MwSt. Schlüssel auf 7% gesetzt würde. Für die Küchen- oder Frühstückliste muss das Häkchen bei Frühstück gesetzt werden. Die Beschreibung ist jetzt leicht irreführend. Es müsste richtigerweise heißen: Der Artikel ist ein Frühstück usw. Das gilt auch für Halb- oder Vollpension.
Was ab dem 1.1.2010 nicht mehr möglich ist.
Bisher konnte der Zimmerpreis ohne Probleme incl. Frühstück gebucht werden. Das Frühstück muss jetzt wegen der abweichenden MwSt. extra gebucht werden. Das gleiche gilt für Arrangements oder Pauschalen die eine Halbpension oder Vollpension enthalten. Der Gesetzgeber erzwingt somit eine Offenlegung der Kalkulation. Auf der Rechnung müssen die unterschiedlich besteuerten Positionen getrennt voneinander angegeben werden, andernfalls wird es zu massiven Problemen mit Firmenkunden kommen, die ihre Rechnung beim Finanzamt einreichen. Die Angabe: 120,- € incl. Halbpension in Angeboten oder Prospekten ist zwar möglich, aber auf der Rechnung muss Übernachtung und Halbpension getrennt ausgewiesen werden.
Was bedeutet das für ResiGo Anwender?
Das ist abhängig davon wie die derzeit bevorzugte Vorgehensweise ist. Anhand der Frühstücksbuchung werden die in ResiGo möglichen Fallbeispiele dargestellt. Andere Zusatzleistungen wie Halb- oder Vollpension folgen dem gleichen Muster. Zu beachten ist, dass Leistungen wie zum Beispiel Zustellbett oder Haustier auch zu den Logisleistungen mit 7% zählen.
A: Das Frühstück wird manuell gebucht.
Dieses Vorgehen birgt die Gefahr in sich, dass die richtige Anzahl übersehen wird und des dadurch zu Fehlbuchungen kommt.

Besser ist es, auch in diesem Fall die die Frühstücksleistung pro Person anzulegen. Dadurch wird sichergestellt dass immer die richte Anzahl von Frühstücken gebucht wird, unabhängig von der Personenzahl.

B: Das Frühstück über eine Zusatzleistungen der Kategorie gebucht.
Das ist die sicherste und einfachste Methode den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Voraussetzung dafür ist eine Frühstücksleistung die pro Person gebucht wird.

Diese kann in Zusatzleistungen der Zimmerkategorie eingetragen werden.

Bei einer Reservierung werden, bei der Auswahl der Zimmerkategorie, die Einstellungen automatisch übernommen. Falls der Gast ohne Frühstück buchen will, werden die Leistungen einfach aus der Reservierung gelöscht. Anhand der Markierung unter ‚P’ wie pro Person ist zu erkennen dass das Frühstück pro Person gebucht wird.

In der Reservierungsbestätigung wir das Frühstück auch ausgewiesen.

C: Das Frühstück wird über ein Arrangement gebucht.
Der bisher am häufigsten beschrittene Weg, das Frühstück in einem verdeckten Arrangement unterzubringen, funktioniert nicht mehr. Bei einem verdeckten Arrangement wird der Frühstücksanteil intern zwar getrennt gebucht und von der Logisleistung abgezogen, damit die Interne Statistik stimmt, aber auf der Rechnung wurde nur der Gesamtbetrag ausgewiesen. Das gleiche gilt für alle andern Positionen in einem verdeckten Arrangement.
Vorher:
- Der Steuersatz beträgt 19%
- Der Preis für die Logis enthält die Frühstücke
- Für die Küchenliste ist die Markierung für das Frühstück gesetzt.
- Im Arrangement ist die Auswahl ‚nicht auf Rechnung‘ gesetzt.

Nachher:
- Der Steuersatz beträgt 7%
- Der Preis für die Logis ist ohne Frühstück angegeben.
- Die Markierung Frühstück für die Küchenliste entfernen.
- Im Arrangement ist die Auswahl ‚zusätzlich Buchen‘ gesetzt.

Dieses Beispiel ist obligatorisch für alle Arrangements.
Mehrwertsteuer-Senkung auf 7% für Hotels – Änderungen in der Hotelsoftware
Verfasst von Udo Finkbeiner unter Hotelsoftware am 18. Dezember 2009
Wie es aussieht wird am Wochenende die Mehrwertsteuer Senkung für Logis- oder Übernachtungsleistungen auf 7% beschlossen. Für den Hotelier hat das zur Folge, auf den Rechnungen unterschiedliche Mwst. Sätze ausweisen zu müssen. Das Frühstück kann nicht mehr Bestandteil der Übernachtungsleistung sein und muss mit 19% separat auf der Rechnung ausgewiesen werden. Um nicht bei jeder Reservierung 2 Leistungen auswählen zu müssen, kann für diese Bundles ein Arrangement in ResiGo Hotelsoftware angelegt werden.
Überprüfen Sie als erstes ob bei Ihnen im Bereich Firmenadresse / Firmendaten / Mehrwertsteuer der Schlüssel 2 mit 7 % hinterlegt ist.

Als 2. Müssen Sie falls noch nicht geschehen eine Leistung Frühstück mit 19 % (also MwSt. Schlüssel 1) anlegen. Sämtlichen Logis-Leistungen muss der neue Mehrwertsteuer-Schlüssel 2 mit 7% zugeordnet werden. Machen Sie das nicht werden Sie in Zukunft zu viel Mehrwertsteuer abführen. Wenn das Frühstück je Person gebucht werden soll müssen Sie “Diese Leistung soll pro Person gebucht werden” auswählen.


Gehen Sie jetzt bei Ihren Übernachtungs-Leistungen auf den Reiter Arrangements. Dort wählen Sie Ihren Artikel für Frühstück aus und stellen “Der Artikel wird zusätzlich gebucht und auf der Rechnung ausgewiesen” ein.
Wie Sie sehen werden die Leistungen jetzt korrekt im Gastkonto und auf der Rechnung angezeigt.

Sollten Sie keine aktuelle Version zu unserer Hotelsoftware haben, können Sie diese wie bereits bekannt unter http://www.resigo.de im Bereich Download herunterladen.


Letzte Kommentare